MASCHINENRAUM. Die Kolumne in der „Presse am Sonntag” (264) War da etwas? Über das vorgebliche Menschenrecht auf Vergessenwerden.
Wir leben in einer Gesellschaft, die dem Menschen zunehmend an den Kragen rückt. Dem Individuum. So wie es unseren Regierungen mehr und mehr freisteht, Einblick in unsere Gedankenwelt, unser Seelenleben und in die tiefsten Geheimnisse unserer Existenz zu nehmen, so sehr leisten wir freiwillig und lustvoll Vorschub beim Datensammeln, Bewerten und Verknüpfen der Bruchstücke unseres Alltags.
Was man mit diesem Informationen alles anstellen könnte (und damit, den ungeschriebenen Gesetzen der Welt folgend, anstellen wird), verdrängen wir – so, wie wir den Hunger in dieser Welt verdrängen, die Gewalt, das Elend und unseren eigenen Tod. Was mag schon passieren, wenn man in den globalen Schaltzentralen der Macht weiss, mit wem der engste Berater des Bundeskanzlers dieses kleinen Landes heimlich schläft? Und wir alle es nicht wissen? Nämlich: dass andere es sehr wohl wissen. Und damit, pardon, den Kerl an den Eiern haben. Und eventuell sogar seinen Chef.
Natürlich ist das pure Fiktion. Vielfach schmerzt aber schon, was jede/r von uns schwarz auf weiß lesen kann. Die Nachricht, dass Google – einer der Konzerne, die dringend unter Verdacht stehen, diesen Planeten beherrschen zu wollen – nun durch die EU-Gesetzgebung gezwungen wurde, das “Recht auf Vergessen” (richtiger: das Recht auf Vergessenwerden) zu ermöglichen, müsste in diesem Kontext Hurra!-Rufe auslösen. Wer meint, unangenehme Tatsachen und Verweise zur eigenen Person in Hinkunft nicht mehr in der Monopol-Suchmaschine aufgelistet sehen zu wollen, darf ab sofort ein Formular ausfüllen. Und auf Gnade hoffen. Die Gnade der Verwischung der digitalen Spuren im Sand.
Tatsächlich ist es positiv, dass einmal klar festgestellt wurde, dass sich ein US-Unternehmen nicht europäischen Datenrichtlinien entziehen kann. Der Rest ist, gelinde gesagt, zweischneidig. Denn Gnade – das ist natürlich kein exakter juristischer Terminus – impliziert immer eine wohlwollende, gottgleiche Instanz. Und das ist zunächst einmal Google selbst. Heerscharen von Juristen könnten nötig sein, befürchten Experten, um zu prüfen, was nun tatsächlich im Sinne unserer Gesellschaft löschenswert ist. Und was nicht.
Die Pole heissen: Abhilfe vor Cyber-Mobbing einerseits, Zensur andererseits. Wenn es einmal menschlicher Macht überlassen bleibt, Verzeichnisse und Archive zu durchkämmen und bei Bedarf zu schönen (und damit gegebenenfalls die Geschichte neu zu schreiben), wird auch bald – jede Wette! – jeder Hinweis auf Edward Snowden fehlen. War das nicht so ein umstrittener britischer Society-Journalist? Wer all die Formulare für ihn ausgefüllt hat, wird man nie erfahren.