Die Schliessung der Film-Plattform „kino.to“ ist der bislang letzte Höhepunkt im ideologisch verbrämten Online-Wirtschaftskrieg zwischen Produzenten, Providern und Piraten. Ist er ohne radikale Eingriffe in die Rechtsgrundlagen überhaupt zu gewinnen, nicht zuletzt für Künstler und Konsumenten?
Könnte man den Schaum vor dem Mund quantifizieren, den Leserbriefschreiber und Online-Poster in aller Öffentlichkeit entwickeln, liegt das Erregungspotential des Themas noch vor der drohenden Griechenland-Pleite, den Malversationen von Grasser & Co. oder der aktuellen Schul-Debatte. Dabei ist die Materie von einer Sprödheit und Komplexität, die oft auch Fachleute verzweifeln lässt: das Urheberrecht und alle damit verbundenen sogenannten Leistungsschutzrechte. Es handelt sich schlichtweg um die wirtschaftliche Grundlage der „Content Provider“, also der Unterhaltungs- und Medienindustrie im weitesten Sinn. Bürokratisch-juristische Knetmasse ohne grossen Bezug zum Alltag von Musikfans, Filmfreunden und Zeitungslesern, möchte man meinen – Irrtum.
Als Anfang Juni die Polizei in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden das einschlägige Internet-Portal kino.to hochgehen liess, 13 Personen festnahm und die Seite stillegte – nicht ohne sie „wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmässigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ mit einem virtuellen, aber deutlichen Warnschild zu versehen –, folgte das Aufheulen auf dem Fuss.
Allein im Forum der Wiener Tageszeitung „Der Standard“ schnellte der Zähler auf eine vierstellige Zahl an Reaktionen, der überwiegende Teil davon wohl nicht im Sinn der Betreiber der Sanktionen. „Scheiss Content Mafia!“, „Dinosaurier“ oder „gieriges Pack“ zählte da durchaus noch zu den freundlicheren Ansagen. Gemeint sind aber nicht die „kino.to“-Betreiber, die über Werbung und Abzock-Angebote Millionen verdienten und von den Behörden seit Jahren als „hochkriminelles und profitorientiertes System“ eingeschätzt werden. Sondern die Gegenseite: die Produzenten und Vertreiber jener Filme, die die Webseite per Link-Verzeichnis zum anziehungskräftigen Shangri-La für Hobbypiraten aller Herren Länder machte.
Schnitt. Die Gänge und Säle der Wirtschaftskammer in der Wiedner Hauptstrasse in Wien strahlen, den hautschmeichelnden Ledersitzbänken und anheimelnden Edelholzpanelen zum Trotz, eine eher unterkühlte Atmosphärik aus. Hinter geschlossenen Türen geht es aber durchaus hitzig zu – eine Tagung der Sparte „Information & Consulting“ zum Thema „urheberrechtliche Herausforderungen im digitalen Zeitalter“ versammelte vergangene Woche zwei Dutzend Experten, die sich deutlich nicht auf einen Nenner bringen lassen. Es sind vorwiegend Rechtsanwälte, die schon bald auf das heisse Eisen „kino.to“ zu sprechen kommen. Einige loben die zackige Vorgangsweise der deutschen Behörden – unter der Führung von zehn Staatsanwälten waren mehr als 250 Polizisten, Steuerfahnder sowie 17 IT-Spezialisten im Einsatz und durchsuchten gleichzeitig mehr als 40 Wohnungen, Büros und Datenverarbeitungszentren – , die auf einer unterschiedlichen Rechtspraxis beruht: in Österreich muss zwangsläufig das vergleichsweise zahnlose Zivilrecht bemüht werden, in Deutschland tritt auch der Staatsanwalt mit dem Strafgesetzbuch in Erscheinung. Aber auch hierzulande gelang den Verteidigern der Content-Industrie, allen voran dem „Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche“ (VAP), erst unlängst in einem Präzedenzfall ein erstes Urteil mit Signalwirkung – und das durchaus in ihrem Sinn.
Im Oktober des Vorjahrs ergingen Unterlassungsaufforderungen an zahlreiche Internet-Provider, den Zugang zu „kino.to“ und ähnlichen Streaming- und Download-Plattformen zu blocken – insgesamt 1309 IP-Adressen. Eine Verengung des Leitungs-Flaschenhalses für eindeutig illegale Inhalte sei technisch leicht machbar und auch juristisch begründbar, so die Position des VAP. Im Mai verfügte das Handelsgericht Wien in sechs Fällen eine Domain-Sperre für kino.to und die Blockade von sechs spezifischen IP-Adressen. Betroffen war und ist UPC, einer der mächtigsten Internet Service Provider Österreichs. Geht das Urteil auch in zweiter und dritter Instanz durch, könnte der VAP wohl in Folge die gesamte Branche in die Pflicht nehmen. Dann, so frohlocken die Vertreter der Content-Anbieter, müsse man nicht mehr mühselig (und in den allermeisten Fällen erfolglos) dubiosen Hinterhof-Firmen und Server-Betreibern in Tonga, Russland oder sonstwo hinterherjagen, sondern könne den lokalen Access Provider quasi als Hilfssheriff verpflichten. Eine Rolle, die den betroffenen Unternehmen – die durch den Verkauf von „flat rates“ für haushaltsunübliche Daten-Mengen zweifelsfrei seit Jahren von der Situation profitieren – naturgemäss gar nicht gelegen kommt. Mit der überfallsartigen Einführung einer „Servicepauschale“ von 15 Euro jährlich, die man dem Gesetzgeber für die Zwangs-Vorratsdatenspeicherung anlastet und unelegant dem Konsumenten weiterreicht, haben UPC und Konkurrent Tele2 aktuell schon genug Ärger am Hals.
„Hier geht es um grundsätzliche Fragen zu Datenschutz, Netzneutralität und Urheberrechtspraxis“, seufzt Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, dem Dachverband der heimischen Internet Service Provider. „Und natürlich um die Frage der Verhältnismässigkeit. Das wird noch viel Arbeit für die Juristen.“ Wildberger gilt als Gott-sei-bei-uns für die Lordsiegelbewahrer der Musik- und Filmindustrie, weiss aber auch nicht recht, warum er im Ruf steht, jegliches konstruktive Gespräch mit der Gegenseite zu verhindern. „Ach, das ist vielfach nur Theaterdonner. Wir sind alle Lobbyisten. Nur mit unterschiedlichen Betrachtungsweisen.“ Hauptstrang seiner Argumentation ist, dass die Content-Verwerter ihre Energie nicht in das Geplänkel vor den – oft deutlich überforderten und über die fehlenden Rechtsgrundlagen, für die die Politik zu sorgen hat, verärgerten – Richtern stecken sollten, sondern ihre Vertriebs- und Erlösmodelle dem rasanten technischen Fortschritt anzupassen hätten. „Das Urheberrecht ist nicht mehr tauglich, weil es an nationalen Grenzen festhält. Das Internet tut dies aber bekanntlich nicht. Es ist immens kompliziert, Lizenzen für mehrere Länder oder gar ganz Europa zu erwerben – und genau das muss möglich gemacht werden. Punktum.“
Ideelle Mitstreiter findet Wildberger im Vorstand der Piratenpartei Österreich. Via „Public Piratenpad“ kommentiert man die angespannte Situation so: „Weder in Österreich noch im Rest der EU gibt es legale Angebote wie etwa „Netflix“ oder „Hulu“ (kommerzielle Streaming-Anbieter für Kinofilme und TV-Serien; Anm. d. Red.) in den USA. Die Medienindustrie muss endlich akzeptieren, dass die Marktbedingungen sich grundsätzlich verändert haben, statt krampfhaft und mit höchst fragwürdigen Methoden an den alten Modellen festzuhalten.“
In eine ähnliche Kerbe scheinen die drei Wiener SP-Gemeinderäte Peko Baxant, Sybille Straubinger und Jürgen Wutzlhofer schlagen zu wollen. „Junge Menschen“, verkündeten sie per APA-Presseaussendung, wollen kein „chinesisches Internet.“ Die Content-Anbieter seien aufgefordert, „diese peinliche Hexenjagd zu stoppen, die breite Solidaritätsgefühle gegenüber den Internet-Piraten hervorruft, aber keinerlei Änderung im Nutzungsverhalten einer ganzer europäischen Generation bewirkt“. In der den unvoreingenommenen Beobachter überraschenden Mahnwachen-Allianz redet auch die Arbeiterkammer ein Wörtchen mit. Arglosen und verunsicherten Konsumenten sei sowieso kein Vorwurf zu machen, Kriminalisierung wohl das Allerletzte. Wie aber eine Ware, für die der Hersteller einen Obolus verlangt, im weltweiten Netz mit illegalen Gratis-Angeboten konkurrenzieren kann, darauf gibt es allseits nur eher vage Antworten. Creative Commons-Lizenzen, Flat Fee-Abonnements, offene oder verdeckte Kultursteuern, Spendenbeiträge und Mikrotransaktionsdienste wie „Flattr“, wo bei Gefallen eventuell mal der eine oder andere Groschen abfällt, sollen in die Zukunft weisen. Ob sie das wirklich tun, darüber wird seit Jahren diskutiert. Mehr oder minder lautstark.
Professor Veit Heiduschka scheint dieses Streits, an dem er unfreiwillig und doch aktiv Teilnehmer ist, müde. In den Fluchten des Wirtschaftskammer-Hauptgebäudes ist er als ausgewiesener Kreativer und Obmann des vergleichsweise kleinen Fachverbands der Musik- und Filmschaffenden eine einsame Erscheinung. Er erklärt, sich bald aufs Altenteil zurückziehen zu wollen, die Bedingungen für sein Metier seien „immer schlechter geworden mit der Digitalisierung.“ Der Doyen der heimischen Filmbranche, Produzent von Klassikern wie „Müllers Büro“ oder fast allen Filmen von Michael Haneke, leidet an der, wie er es nennt, „kalten Enteignung“ durch die Generation Gratis. Hanekes aktuelles, preisgekröntes Opus „Das weisse Band“ etwa – mit Produktionskosten von über 13 Millionen Euro (40 Prozent davon auf paneuropäischer Ebene öffentlich gefördert) – finde man seit vielen Monaten auf kino.to und ähnlichen Plattformen. Der Film, alles andere als massentaugliches Kommerzkino, sei so über 40.000 mal heruntergeladen worden. Selbst wenn sich nicht jede Kopie aus dem Flatrate-Saugrüssel in eine verkaufte DVD oder BluRay-Kopie umrechnen lässt, beziffert Heiduschka den Schaden im sechsstelligen Bereich. Also hat er sich dem Musterprozess gegen UPC angeschlossen.
Den Hinweis, dass ein legaler, länderübergreifender Online-Store eventuell für den Konsumenten eine bequeme und beruhigende Alternative sei, lässt er nicht gelten: „Es gilt ja eine Schutzfrist, in der wir exklusiv eine Kinoauswertung zulassen müssen. Daran muss ich mich halten, sonst können wir gleich alle Kinos zusperren.“ Wirklich optimistisch ist Heiduschka trotz des Etappensiegs der VAP-Kollegen nicht. „Wenn die Politik hier nicht bald eingreift, beginnt das alles ein Hobby zu werden. Es fehlt in Österreich das grundlegende Bewusstsein für die Problemlage.“
Tatsächlich mehren sich aber die Zeichen, dass die vielbeschworenen Weichensteller, Ministerialräte und Legislativ-Experten aufzuwachen beginnen. Vielfach erfolgt der Weckruf aus den EU-Nachbarländern. „Wir sind von der Defensive in die Offensive übergegangen“, verkündet etwa Gerhard Ruiss, Geschäftsführer des Interessensverbandes der Autorinnen und Autoren. Er und seine Mitstreiter, darunter auch – unüblich solidarisch – Übersetzer und Verleger, haben das Jahr 2011 ganz und gar zum „Jahr der Urheberrechte“ erklärt. „Die Debatte um Guttenberg ist uns zupass gekommen. Plötzlich gibt es plakative Beispiele für das Urhebertum. Und dass die Idee von „Google Books“ gescheitert ist, ist natürlich ein zeitlicher Zufall. Aber wir sehen das auch als Erfolg.“ Verhandelt wird aktuell das Urhebervertragsrecht, sprich: die Auslegung eines abstrakten Anspruchs in der geschäftlichen Realität. „Wir versuchen uns“, so Ruiss, „an der arbeitsrechtlichen Definition des „Künstlers“ – wie in Deutschland.“ Einbindung in Sozialpartnerschafts-Regelungen, Mindesttarif-Bestimmungen usw. inklusive. „Wir streben keine Pflichtmitgliedschaft in einer Künstler-Kammer an, keine Sorge. Wir versuchen nur soziale Mindeststandards zu definieren.“
Hier prallen nicht nur unterschiedlichste Interessen aufeinander, sondern ganze ideologische Welten. Die Urheberrechtsfrage scheint der roten Faden einer chaotischen Übergangsphase von der Analog- in die Digitalära zu sein. Sie zieht sich von Musik, Texten, Fotos, Videos und Filmen über Games bis zu Software und Web-Design durch alle Medien und Inhalte. Aktuelle Exempel umspannen ein denkbar weites Feld: vom K(r)ampf um die „Leercassettenvergütung“ für Festplatten (samt einem vorläufig abschlägigen Urteil nach einer Klage durch Hewlett-Packard), dem Streit zwischen Print-Konzernen und Apple um den „digitalen Kiosk“, die Kontroversen um die Buch-Digitalisierungsbestrebungen von Google, Diskussionen zwischen Musikverlegern, Plattenfirmen und Internet-Giganten wie Google, Apple oder Amazon über die neuen „Cloud“-Services bis hin zum notorischen Konflikt zwischen YouTube, den Verwertungsgesellschaften GEMA und AKM und neuerdings auch den Musikkonzernen.
„Immerhin“, pocht der VAP-Anwalt Andreas Manak auf einen forcierten Dialog zwischen allen Parteien, „brauchen wir über das positive Robin Hood-Image von Plattformen wie kino.to nicht mehr diskutieren. Das ist definitiv zerstört. Darüber hinaus benötigen wir alle Rechtssicherheit.“ Eine Meinung, der sich auch Gegenspieler Andreas Wildberger anschliessen kann: „Was wir uns wünschen ist, dass die Verwertungsindustrie ihre vereinte Lobbyingpower einsetzt, um das Urheberrecht internetfit zu machen.“
Der goldene Mittelweg zwischen unbezwingbarer Hydra und Konsumenten-Himmelreich 2.0: eine zu grosse Herausforderung?